Souverain Souterrain

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

So legt es Artikel 20, Absatz 2, des Grundgesetzes fest.

Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wikipedia erklärt dazu:
Das Volk wird als Souverän verstanden, das durch „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Bundesrat, „der vollziehenden Gewalt“ (Exekutive), Regierungen und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte, vertreten wird. 

Der Souverän hat seine Macht u.a. delegiert an eine Ampelregierung, deren Mitglieder zum Teil zunehmend unsouverän damit umgehen.

Insbesondere Kritik am bunten Regierungshandeln wird degoutiert. Wo sonst Vielfalt als Wert gepriesen wird, wird einfältige Bewunderung oder zumindest Zustimmung erwartet. Kritische Meinungsäußerungen werden hingegen gerne als Majestätsbeleidigung aufgefasst und strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Judikative das oft nicht nachvollziehen kann.

Ein weiteres Gesetz soll also her.

Gegen Personen mit unliebsamen Positionen, die laut einer grünen Ministerin „noch gerade so unter Meinungsfreiheit“ fielen, müsse man mit einem „Demokratiefördergesetz“ vorgehen. Dieses solle „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ - also quasi im Souterrain - wirksam werden.


Da könnte man so wie der Kommentator Mathias Brodkorb im Nordkurier durchaus "verfassungwidrige Absichten" erkennen. Es wäre nicht das erste, aber vielleicht das letzte Gesetz dieser 'Minderheitenregierung', das das Bundesverfassungsgericht letztendlich kassiert.

Macht mal Denk-Pause möchte man nicht nur der grünen Ministerin zurufen bevor das Ganze weiter ausfaesert.


Woran es wohl liegen könnte, dass eine gefühlte Minderheitsregierung* fortgesetzt das Gegenteil dessen bewirkt, was vorgeblich gefördert werden soll?
Die Stärkung der Demokratie.

Man möchte Hanlons Rasiermesser anwenden, aber es ist stumpf geworden:
„Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend zu erklären ist.“



*Unter Berücksichtigung des Nichtwähleranteils von 23,4% bei der Bundestagswahl 2022, hat die Mehrheit der deutschen Wahlberechtigten diese Regierung nicht gewählt.


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