Meinungsfrechheit

Wenn Meinungsfreiheit das Recht ist, etwas zu sagen, dann ist Meinungsfrechheit die Chuzpe, es auch tatsächlich und ohne Rücksicht auf Konventionen zu tun.


Meinungsfrechheit, dieSubstantiv, feminin, oft mit erhobenem Zeigefinger und leichtem Kopfschütteln gebraucht.
  1. Die besonders verwerfliche Form der Meinungsäußerung, bei der jemand seine Ansicht nicht nur hat, sondern diese auch noch ohne vorherige Trigger-Warnung, Diversity-Check oder Genehmigung des zuständigen Social-Media-Komitees kundtut.
    Beispiel: „Als er sagte, dass 2+2=4 sei, ohne die intersektionale Perspektive der Mathematik zu berücksichtigen, handelte es sich um einen klaren Fall von Meinungsfrechheit.“
  2. Schweres gesellschaftliches Vergehen, das irgendwo zwischen „unangemessen“ und „Gefahr für die Demokratie“ angesiedelt ist. Wird meist von Leuten diagnostiziert, deren eigene Meinung gerade die Mehrheitsmeinung darstellt.
  3. Synonyme: Unerwünschter Klartext, Verbale Nonkonformität, Gedankenverbrechen light.
Etymologie:
Kunstwort aus „Meinung“ (veraltet: das, was man denkt) und „Frechheit“ (veraltet: das, was man früher einfach sagen durfte).

Verwendungshinweis:
Der Vorwurf der Meinungsfrechheit ersetzt seit etwa 2015 in gebildeten Kreisen das veraltete „Halt die Klappe“. Wird besonders gerne von Menschen erhoben, die gleichzeitig „Mehr Meinungsfreiheit!“ fordern – solange es sich um die richtige Meinung handelt.

AntonymKonstruktiver Diskurs (eine seltene, vom Aussterben bedrohte rhetorische Spezies, bei der man versucht, den anderen zu verstehen, statt ihn sofort moralisch zu exekutieren).
Siehe auch: Canceln, Safe Space, „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ (ironisch gemeint).

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