Münchner Gründgesetz

Vorsicht!
Ich halte den nachfolgenden Entwurf für eine plumpe Fälschung.


Münchner Gründgesetz

§1 Es herrscht Grundwassermangel.

§2 Lastenräder haben immer Vorfahrt. 

§3 Individualverkehr ist zwischen 17 Uhr und 9 Uhr verboten.

§4 Zwischen 9 Uhr und 17 Uhr dürfen keine Autos fahren.

§5 Öffentliche Nahverkehrsmittel werden ausschließlich im Linksverkehr eingesetzt.

§6 Pendler müssen eine Pendlerabgabe in Höhe von 3,65 EURO pro Tag zahlen.

§7 Mietverträge sind ohne Genehmigung des Münchner Obermieters (Referat für Wohnen) ungültig

§8 Der Verzehr von Fleischwaren und Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.

§9 Die Biergartenruhe ist ab 15 Uhr strikt einzuhalten.

§10 Das Oktoberfest wird durch das Herbst-Tollwood ersetzt.

§11 Alle Straßennamen mit männlichem Bezug (z. B. Maximilianstraße) werden in genderneutrale oder weibliche Formen umbenannt.


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