Schattengraf

Schattengraf, der: 1) Selbstverliehener Adelstitel im Reich des Ungefähren – herrscht über nichts, klingt aber nach was. 2) Amtlicher Erfasser der Schattenwirtschaft, dessen Zahlen naturgemäß nie das Licht der Statistik erblicken.

Kurz: ein Titel für Leute, die Bedeutung tragen wie andere einen Siegelring – geerbt von niemandem, verliehen von sich selbst.


Siehe auch:  Schattenkabinett, Schattenmann, Schattenbild, Schattengras.

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