Schattengraf
Schattengraf, der: 1) Selbstverliehener Adelstitel im Reich des Ungefähren – herrscht über nichts, klingt aber nach was. 2) Amtlicher Erfasser der Schattenwirtschaft, dessen Zahlen naturgemäß nie das Licht der Statistik erblicken.
Kurz: ein Titel für Leute, die Bedeutung tragen wie andere einen Siegelring – geerbt von niemandem, verliehen von sich selbst.
Siehe auch: Schattenkabinett, Schattenmann, Schattenbild, Schattengras.
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