Unbedenklich
unbedenklich Adj.
- Ohne Bedenken. Zustand vor dem Lesen des Beipackzettels.
- Ohne Denken. Gutachterdeutsch für „nicht geprüft”.
- Gesundheitlich harmlos, bis der Gegenbeweis eintrifft, meist nach 30 Jahren und mit Sammelklage (vgl. Asbest, Tabak).
Siehe auch: bedenklich, Bedenkzeit (Frist, nach der man es trotzdem tut), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Persilschein mit Stempel), Denkmalschutz
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