Unbedenklich

unbedenklich Adj.

  1. Ohne Bedenken. Zustand vor dem Lesen des Beipackzettels.
  2. Ohne Denken. Gutachterdeutsch für „nicht geprüft”.
  3. Gesundheitlich harmlos, bis der Gegenbeweis eintrifft, meist nach 30 Jahren und mit Sammelklage (vgl. Asbest, Tabak).

Siehe auch: bedenklich, Bedenkzeit (Frist, nach der man es trotzdem tut), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Persilschein mit Stempel), Denkmalschutz


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