Unheimlichgriff
Unheimlichgriff, m.
Heimlich-Griff + un-. Auch: unheimlich + Griff.
- Gegenstück zum Heimlich-Griff: Der eine holt von hinten herausgewürgtes Leben zurück, der andere packt von vorn zu. Erstickt wird dabei nichts, höchstens die Contenance.
- Die Geste, die nicht mehr heimlich ist: Griff in den Schritt, öffentlich, mit Blick auf den Bestand. Fachsprachlich: Bestandsprüfung.
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