Unheimlichgriff

Unheimlichgriff, m.

Heimlich-Griff + un-. Auch: unheimlich + Griff.

  1. Gegenstück zum Heimlich-Griff: Der eine holt von hinten herausgewürgtes Leben zurück, der andere packt von vorn zu. Erstickt wird dabei nichts, höchstens die Contenance.
  2. Die Geste, die nicht mehr heimlich ist: Griff in den Schritt, öffentlich, mit Blick auf den Bestand. Fachsprachlich: Bestandsprüfung.


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