Korrektiv
Wenn eine Tagesordnung einer nicht-öffentlichen Tagung vermeintlich zu rechts weist, dann darf man darüber zu Recht bessernd und zurechtweisend meinungsbildend öffentlich berichten?
Wenn eine Tagesordnung einer nicht-öffentlichen Tagung vermeintlich zu rechts weist, dann darf man darüber zu Recht bessernd und zurechtweisend meinungsbildend öffentlich berichten?
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