Wasserfallbar

Verfallbar — in rechtlichen/verwaltungs­sprachlichen Texten belegt (z. B. zu verfallenden Ansprüchen). Nomos eLibrary

Unverfallbar — fester Rechtsbegriff (Unverfallbarkeit von Versorgungs-/Anwartschaften). Das BundesarbeitsgerichtGabler Banklexikon

Fallbar — archaisch / fachsprachlich belegt (ältere Wörterbücher geben „fallbar“ = „(aus)fällbar/precipitable“). Internet Archive

Konstruktionen wie umfallbar, herunterfallbar, herabfallbar, auffallbar tauchen gelegentlich in Produkttexten, Patentbeschreibungen oder Umgangssprache auf, sind aber meist nicht als Lemmata in Standardwörterbüchern belegt — sie sind verständlich, aber oft konstruierbar/umgangssprachlich.


Was ChatGPT-5 nicht kennt:




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