Unersetzlich

unersetzlich Adj.

  1. Nicht zu ersetzen. Wird bei Kündigung dennoch ersetzt, meist durch jemanden, der billiger unersetzlich ist.
  2. Eigenschaft von Mitarbeitern, deren Weggang man bedauert, sofern er nicht stattfindet.
  3. Zustand von Schäden, die der Versicherung als ersetzlich gelten.

Siehe auch: unersetzbar, unersättlich, Ersatzbank, Ersatzteillager (Büro, ehem. Abteilung)


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